Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Baden-Württemberg International Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierearm zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die Baden-Württemberg International Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH arbeitet beständig an der Verbesserung des Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials noch nicht alle Inhalte digital barrierefrei gestalten. Dazu zählen:

  • Dokumente, die eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • Videos stehen derzeit nicht durchgängig mit Untertiteln bzw. Alternativtexten zur Verfügung
  • Formulare können derzeit noch nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung gestellt werden
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb der Internetauftritte der Landesagentur können auf nicht barrierefreie Inhalte führen

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.10.2024 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.10.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Baden-Württemberg International
Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH
Lautenschlagerstraße 21/23
70173 Stuttgart

Tel.: 0711/ 227 87-15
Fax: 0711/ 227 87-22
E-Mail:
Internet: www.bw-i.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

6. Leichte Sprache

Informationen über unsere Webseiten in Leichter Sprache finden Sie hier.